Der Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk hat uns über die Neuerungen der Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe nach einer Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) informiert. Diese treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Kollegen stellen uns aktuell ein von ihnen erarbeitetes Merkblatt zur Verfügung, das Sie im internen Bereich unter Technik und Umwelt, Informationen / Merkblätter (LIV) herunterladen können.