Am 16.01.2026 fand in Herrsching eine Weiterbildung für Gesellinnen und Gesellen im Rahmen der neuen Fortbildungsreihe des Landesinnungsverbands des Bayerischen Zimmererhandwerks statt. Die praxisnahen Schulungen stoßen auf große Resonanz im bayerischen Holzbau.
Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, „wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden“ wurden vor einem Jahr in der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei gestellt. Zum 1. Januar 2026 hat sich dazu nun eine wichtige Änderung ergeben.
Am 23. April 2026 findet der diesjährige Girls'Day statt und alle Zimmereien und Holzbaubetriebe sind zur Teilnahme aufgerufen! An dem bundesweiten Aktionstag sollen Mädchen praktische Erfahrung in Berufen sammeln können, in denen bisher nur wenige Frauen arbeiten.
Wir blicken auf ein Jahr mit starker Interessenvertretung, praxisnahen Angeboten und wachsender Sichtbarkeit zurück und formulieren klare Schwerpunkte für 2026.
Am 29. April 2026 lädt das 2. Internationale Holzbau Symposium mit Holzbau Gipfel nach Berlin ein. Hochkarätige Beiträge aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft beleuchten die Rolle des Holzbaus für Klimaschutz und eine klimapositive Wirtschaft. Merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor.
Nach Würzburg führte die diesjährige Weihnachtsfahrt der Zimmerer-Innung Neumarkt. In der fränkischen Barockstadt erwartete die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm mit Kultur, Austausch und vorweihnachtlicher Stimmung.
Richard Betz führt seit 2016 gemeinsam mit unserem Landesinnungsverband Theatertouren an Schulen in ganz Bayern durch. Im Interview berichtet er von seiner Motivation und wie man junge Menschen erreicht.
Am 11. Februar 2026 findet im Tagungszentrum Blaubeuren die Fachtagung „Zukunftsmarkt Hybridbauweise“ statt. Hochkarätige Referenten, Praxisbeispiele und die Kooperationsbörse bieten wertvolle Einblicke. Melden Sie sich jetzt an.
Unternehmen des Baugewerbes sollten rechtzeitig vor dem Jahresende 2025 überprüfen, ob offene Vergütungsansprüche zu verjähren drohen. Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die geltend gemachten Ansprüche entstanden sind.